1) Behandlungsvertrag
Mit der Konsultation kommt ein Behandlungsvertrag zwischen dem Tierhalter und der Tierarztpraxis Brander Wald, Frau Gemma Müller, zustande.
2) Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten kann ein Notdienstzuschlag erhoben werden.
3) Bezahlung
Der Tierhalter/ Kunde verpflichtet sich unmittelbar nach der erbrachten Leistung, diese in Bar oder per EC zu begleichen. Ist der Auftraggeber nicht der Tierhalter, haftet er neben dem Tierhalter für alle Verpflichtungen. Auftraggeber und Tierhalter sind insoweit Gesamtschuldner, unabhängig davon, wem die Rechnung übersandt wird. Medikamente können bis zur vollständigen Zahlung einbehalten werden und bleiben bis dahin im Eigentum der Praxis.
ACHTUNG: Kunden, die eine Tierkranken- und/oder OP-Versicherung besitzen, werden darauf hingewiesen, dass die Praxis NICHT mit diesen direkt abrechnet und sind verpflichtet, für ihre jeweilige Versicherungsagentur, in Vorkasse zu treten.
4) Terminvereinbarung
Die Tierärztin führt eine Terminsprechstunde. Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechstunde gewährleisten zu können, ist die Vereinbarung von Terminen notwendig. Kann der Tierhalter einen Termin nicht einhalten, ist dieser unverzüglich abzusagen.
5) Terminabsagen/Nicht rechtzeitig abgesagte Termine
Kann der Tierhalter einen Termin nicht einhalten, ist dieser unverzüglich, aber spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch abzusagen. Andernfalls wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 37,50€ netto pro 15 Minuten Terminzeit (Rein Kostendeckend!) fällig. Dem Tierhalter steht der Nachweis frei, dass der Tierärztin ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Ausfallentschädigung reduziert sich dann entsprechend.
6) Medikamente
Medikamente, Diät-und Zusatzfuttermittel sind vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.
7) Haftung
7 a) Haftung der Tierhalter
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die von ihm oder seinem Tier verursacht werden.
7 b) Haftung der Tierärztin
Die Haftung der Tierärztin und ihrer Erfüllungshilfen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern die Tierärztin einen Termin auf Grund von betrieblichen, persönlichen oder sonstigen Gründen nicht einhalten kann, entstehen dem Tierhalter hieraus keine Ansprüche.
9) Kundendaten
Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetz, sowie der Tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden-und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Überweisungen an andere Tierarztpraxen bzw. Kliniken, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren, sowie bei Auftreten von melde-und anzeigepflichtigen Tierseuchen.
10) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aachen.
Ab dem 25.05.2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung. Daher benötigen wir Ihr Einverständnis für die Verwaltung Ihrer Daten und der Daten Ihres Haustieres in unserem Computer, in unserem Haus. Auch Röntgen, Bildgebung und Laborgeräte greifen auf diese Daten zu und produzieren eigene, abgespeicherte Daten. Werden Untersuchungen mit Ihrem Wissen außer Haus gegeben (z.B. Gewebeuntersuchung, manche Laboruntersuchung etc.) erhalten unsere Partner die für ihre Arbeit nötigen Daten. Wir geben Ihre Daten nicht ohne Ihr Wissen an Dritte weiter oder lagern sie in die Cloud aus. Insbesondere werden Sie entsprechend der tierärztlichen Schweigepflicht nicht zu Werbezwecken verwendet oder von Dienstleistern wie Google, Facebook o.ä ausgewertet. Mit Inanspruchnahme des Notdienstes willigen Sie in die Verwaltung ein. Gegebenenfalls fragen Sie den Tierarzt oder das Praxispersonal, wenn noch Unklarheiten bestehen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, streichen Sie diesen Passus deutlich sichtbar durch.